Umsetzung von Projekten zur Zwangsvermeidung und –verringerung im psychiatrischen Kontext
Mit Inkrafttreten des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) zum 01.08.2017 wurde das Hessische Freiheits- und Entziehungsgesetz (HFEG) abge-löst. Damit wurde der Schwerpunkt bei der Versorgung psychisch erkrankten Perso-nen von der reinen Gefahrenabwehr hin zu Prävention und individuelle Hilfe verscho-ben. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist die Vermeidung von Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen. Darunter können alle Maßnahmen verstanden werden, die ohne oder gegen den Willen eines Menschen vollzogen werden und im Bereich der Psychiatrie als letztes Mittel dann Anwendung finden, wenn alle anderen Möglichkeiten nicht greifen. Zwangsmaßnahmen können sowohl einrichtungs- als auch personenbezogen stattfinden, so dass die Vermeidung von Zwang multidimensional angegangen und auf die jeweiligen regionalen Bedingungen zugeschnitten werden muss. (…)