Der Landesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen äußert sich
kritisch zum Inkrafttreten der Personalausstattung Psychiatrie und
Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP- Richtlinie) ab 2026).
Der ApK Hessen unterstützt grundsätzlich die Stärkung der ambulanten Versorgungs-Strukturen
mit dem Ziel weniger Klinikbetten zu benötigen. Dies muss aber im Zuge einer
Psychiatrieplanung geschehen. Der Ausbau ambulanter Versorgungsleistungen muss parallel
zum Abbau von Klinikbetten vorangetrieben werden.
Hier unsere Stellungnahme Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie
