Am 12.3.2026 hat der erweiterte Bundesausschluss beschlossen, die Vergütung
psychotherapeutischer Leistungen um 4,5% zu senken. Diese Entscheidung betrifft die
ambulante Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten mit psychischen
Erkrankungen.
Die Maßnahme spart vielleicht kurzfristig Kosten für die Krankenkassen ein. Es ist aber zu
befürchten, dass diese Art pauschaler Kürzungen langfristig für den Sozialstaat teure
Folgekosten verursacht. Fehlende ambulante Psychotherapieangebote führen zu
vermehrten Krankenhausaufenthalten und langfristig zur Chronifizierung psychischer
Erkrankungen.
Lesen Sie unsere Stellungnahme Zur Kürzung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen
