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Gesetzliche Betreuung neu geregelt

Posted on 14. März 2021
Keine Kommentare

Viele Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und Menschen mit schweren Einschränkungen in der Alltagsbewältigung sind auf den Beistand eines gesetzlichen Betreuers angewiesen.

Zu oft beherrschen unklare Bilder über die Zuständigkeiten, Arbeitsweise, Rechte und Pflichten, aber auch über die Quaifikation eines gesetzlichen Betreuers die Szene. Dabei erleichtern gerade diese Kenntnisse darüber die Zusammenarbeit und die Ergebnisse der Arbeit. Hier gibt’s konkrete Infos. Ein Newsletter wird auch herausgegeben.

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. hat sich mit der Veröffentlichung der neuen Website neu aufgetellt.
Der Internetaufritt des BdB ist ab sofort unter der neuen Domain

https://www.berufsbetreuung.de

im Netz zu finden.

(Für die Inhalte ist alleine der Herausgeber der empfohlenen Website verantwortlich.)

Ziel des Verbandes: Als größte Interessensvertretung des Berufsstandes Betreuung wollen wir damit auch im Internet als erste Adresse für Betreuung stehen.“

Hier geht’s zur Website

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